Klosterstraße 63

Klosterstraße 63


Denkmal

Denkmal - Klosterstraße 63

In seinem Brief vom 30.07.1963 beschreibt Josef Rosenthal, der damalige Bewohner des Hauses Klosterstr. 63-65, „eine Urahnin unserer Familie bekam das genannte Besitztum von der damaligen Ehrw. Äbtissin des Klosters Saarn, als Lohn für gute Dienste, bei ihrer Hochzeit als Eigentum vermacht“. Diese Schenkung soll vor 170 Jahren, also etwa ausgangs des 18. Jahrhunderts erfolgt sein.

Lt. Denkmalliste wurde dieses Haus um 1800 im Typ eines niederbergischen Gehöftes als zweigeschossiges, giebelständiges Fachwerkhaus, mit Krüppelwalmdach, errichtet.

Es könnte also durchaus sein, dass die Äbtissin möglicherweise das Grundstück verschenkt und die Familie auf ihm diesen Bau errichtet hat.

Da gegensätzliche Kenntnisse von den Eigentumsverhältnissen an diesem Gebäude bestanden, habe ich versucht, durch Einsichtnahme in verschiedene Adressbücher Angaben zu den jeweiligen Eigentümern zu finden. Dies auch aus dem Grunde, weil die Familie nach schweren Krankheiten aus finanziellen Gründen ihre Besitzung verkaufen musste. So wird es in einem Brief aus dem Jahr 1964 beschrieben.

Das Adressbuch der Stadt Mülheim an der Ruhr für das Jahr 1906 weist aus, dass die Gebäude der Sektion Saarn, Nr. 359 und 360, die späteren Häuser Klosterstr. 63 und 65, im Eigentum des Herrn Friedrich Rosenthal standen.

Aufgrund dieser Angabe kann davon ausgegangen werden, dass die Gebäude auch zuvor bereits im Eigentum der Familie und nicht, wie zunächst angenommen, im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt gestanden haben. Dies wird auch so von den Angehörigen des Friedrich Rosenthal so bestätigt.

Die Ehefrau von August Thyssen, dem bereits die Kloster-Gebäude gehörten, und die der katholischen Kirche in unserer Stadt sehr nahe stand, sei dem Friedrich Rosenthal, der Mitglied des Kirchenvorstandes der katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt gewesen wäre, zur Hilfe gekommen und habe das Eigentum an seinen Gebäuden übernommen.

So belegen es auch die Adressbücher der Jahre 1910, 1912, 1913 und 1916. In diesen Jahren ist die Thyssen & Cie. (1910), die Thyssen & Co (für 1912 und 1913) bzw. die Thyssen & Co. A.G. (für 1916) als Eigentümerin beschrieben.

 

 

Danach muss das Eigentum an die Katholische Kirchengemeinde übergegangen sein. Denn diese ist erstmals im Adressbuch für das Jahr 1917 als Eigentümerin der Grundstücke Klosterstr. 63, 65 und 67 geführt. Diese Angaben finden sich auch in den Adressbüchern der Jahre 1918, 1919, 1920, 1921 und 1922. Weitere Adressbücher habe ich nicht durchgesehen, so dass davon auszugehen ist, dass sich an diesen Eigentumsangaben nichts geändert hat, weil sie auch heute noch aktuell sind.

Seit mehr als 100 Jahren also steht das Denkmal-Gebäude Klosterstr. 63 (ehemals Klosterstr 63-65) im Eigentum der katholischen Kirchengemeinde St. Mariä Himmelfahrt. Es ist wurde nie für kircheneigene Zwecke genutzt.

   

Für die Richtigkeit:                  „Ein Projekt des Stammtisches „Aul Ssaan“

F. Wilhelm von Gehlen

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